Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.1985 - 7 A 136/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 28.11.1984 - 1 K 187/84
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.1985 - 7 A 136/84
- BVerwG, 29.08.1985 - 7 B 166.85
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1990 - 7 A 11827/90
Gemeinderatswahl; Wahlvorstand; Anwesende Mitglieder; Stimmenauszählung; …
Handelt es sich mithin um einen feststellenden Verwaltungsakt, so eröffnet § 113 Abs. 2 VwGO dem Gericht die Möglichkeit, bei dessen erfolgreicher Anfechtung die Feststellung selbst durch eine andere zu ersetzen; ein entsprechender Klageantrag kann in Ergänzung des Anfechtungsantrags im Rahmen der Anfechtungsklage gestellt werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juni 1985 - 7 A 136/84 -, AS 19, 396/398 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.1986 - 7 A 65/85
Ordnungsgemäße geheime Abstimmung bei Aufstellung von Kommunalwahlbewerbern durch …
Da die Entscheidung über den Einspruch gegen die Wahl die verbindliche verwaltungsmäßige Feststellung der Gültigkeit bzw. Ungültigkeit der Wahl beinhaltet, eröffnet außerdem § 113 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - dem Gericht die Möglichkeit, bei erfolgreicher Anfechtung der Einspruchsentscheidung die damit getroffene Feststellung selbst durch eine andere zu ersetzen; ein entsprechender Klageantrag kann in Ergänzung des Anfechtungsantrags im Rahmen der Anfechtungsklage gestellt werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juni 1985 - 7 A 136/84 -, S. 9).